Der öffentliche Auftraggeber verdient verlässliche Grundlagen.
Bund, Land und Kommune sind unsere Auftraggeber, und jede Ebene der öffentlichen Hand hat eigene Anforderungen an Dokumentation, Vergabe und Nachvollziehbarkeit. Wir liefern bautechnische Stellungnahmen, Zustandsbewertungen und Machbarkeitsbetrachtungen so, dass sie gremientauglich sind und in Ihre Vergabewege passen. Mit Festpreis vor Beauftragung und unter Verantwortung unseres AKNW-Architekten.
VOM VORPLATZ ZUM RATSSAAL · DIE ÖFFENTLICHE LIEGENSCHAFT
Ein öffentliches Gebäude, Ebene für Ebene.
ÖFFENTLICHE HAND · EXPLOSIONS-AXONOMETRIE · O. M.
EBENEN ERKUNDEN, ÜBERFAHREN ODER TIPPEN
So liefern wir vergabefreundliche Grundlagen für Bund, Land und Kommune.
Anfrage an uns richtenFachbeitrag: Bauprojektmanagement im öffentlichen Sektor.
Unser Partner, der eingetragene Architekt Lazaros Amperidis, ist Co-Autor des Fachbeitrags „Hochkomplex: Bauprojektmanagement im öffentlichen Sektor", gemeinsam mit Prof. Dr. Silke Schönert erschienen auf dem Fachportal VDZ – Verwaltung der Zukunft (2021). Der Beitrag beschreibt, warum öffentliche Bauprojekte an struktureller Komplexität scheitern und wie ein durchdachtes Verfahren dagegen wirkt. Genau diese Denkweise bringen wir in Ihre Projekte ein.
- TITEL
- Hochkomplex: Bauprojektmanagement im öffentlichen Sektor
- AUTOREN
- Prof. Dr. Silke Schönert; Lazaros Amperidis
- MEDIUM
- VDZ – Verwaltung der Zukunft
- JAHR
- 2021
- THEMA
- Multiprojekt-, Schnittstellen- und Risikomanagement
- ART
- Fachpublikation (öffentlich nachweisbar)
Öffentlich nachweisbare Fachpublikation aus der Laufbahn unseres Partners, des eingetragenen Architekten Lazaros Amperidis. Der Beitrag ist auf dem VDZ-Portal auffindbar; wir zitieren ihn ausschließlich als eigene Fachreferenz.
Wir kennen die andere Seite des Schreibtisches.
Unser Partner Lazaros Amperidis hat öffentliches Bauen nicht nur geplant, sondern aus der Verwaltung heraus gesteuert, unter anderem beim Kreis Mettmann im Bereich Hochbau und Technik sowie in der baulichen Schulentwicklungsplanung. Gemeinsam mit Prof. Dr. Silke Schönert hat er den Fachbeitrag „Hochkomplex: Bauprojektmanagement im öffentlichen Sektor" (VDZ, 2021) veröffentlicht. Diese Innensicht auf Fördermittel, gremientaugliche Vorlagen und Rechnungsprüfung bringen wir in Ihre Projekte ein.
WIR SPRECHEN IHRE SPRACHE
Von der Bedarfsanmeldung bis zum Verwendungsnachweis.
Öffentliches Bauen folgt einem klaren Verfahren, und einer eigenen Sprache. Wir kennen beide: Bedarfsplanung nach Phase Null, Kostenermittlung nach DIN 276, gremientaugliche Beschlussvorlagen, Vergabeverfahren nach VgV, UVgO und VOB, Leistungsbilder nach HOAI und den sauberen Verwendungsnachweis für Fördermittel. Damit Ihr Vorhaben durch Ausschuss, Rat und Rechnungsprüfung trägt.
Bedarfsplanung / Phase Null
Bedarfsanmeldung, Flächen- und Raumprogramm, Zielgrößen, als belastbare Grundlage statt Bauchgefühl.
Machbarkeit & Kostenrahmen
Variantenuntersuchung, Kostenschätzung und -berechnung nach DIN 276, Termin- und Kapazitätsrahmen.
Gremientaugliche Vorlage
Beschlussvorlage für Bau-, Haupt- und Finanzausschuss und den Rat, nachvollziehbar und prüffest.
Vergabe & Leistungsbild
Verfahrenswahl nach VgV / UVgO / VOB, HOAI-Leistungsbild, Angebotswertung und Vergabeempfehlung.
Planung & Bauüberwachung
Steuerung der Fachplaner, HOAI-Leistungsphasen 1–9, Kostencontrolling und Nachtragsmanagement.
Abnahme & Verwendungsnachweis
Abnahme, Dokumentation, Verwendungsnachweis gegenüber Zuwendungsgeber und Rechnungsprüfung.
WAS SIE VON UNS BEKOMMEN
- Gremientaugliche Vorlagen für Ausschuss und Rat
- Kostenschätzung / -berechnung nach DIN 276, Flächen nach DIN 277
- Vergabeunterstützung nach VgV / UVgO / VOB inkl. Wertung
- Prüfvermerke, Termin- und Kostencontrolling, Nachtragsprüfung
- Fördermittel-Check und Verwendungsnachweis-fähige Dokumentation
WAS SIE UNS BEISTEUERN
- Bedarfsanmeldung und Zielgrößen (z. B. Schülerzahl, Flächenbedarf)
- Haushaltsmittel / Deckungsvermerk und ggf. Zuwendungsbescheid
- Liegenschafts- und Bestandsdaten, Lagepläne, vorhandene Gutachten
- Ansprechpartner in Fachamt, Kämmerei und Vergabestelle
- Sonstiges, auch wenn Sie unsicher sind, was gebraucht wird
REGELWERKE UND NORMEN NENNEN WIR ALS ARBEITSGRUNDLAGE, SIE ERSETZEN KEINE RECHTS- ODER VERGABERECHTLICHE BERATUNG IM EINZELFALL. DIE VERBINDLICHE PRÜFUNG UND FREIGABE ERFOLGT DURCH UNSEREN EINGETRAGENEN ARCHITEKTEN (KAMMER NRW).
Lassen Sie kein Fördergeld liegen.
Viele Vorhaben verschenken Förderung, weil im Amt die Zeit für die Recherche fehlt. Wählen Sie Rolle und Thema, das Tool durchsucht sofort die passenden Förderfamilien und zeigt Ihnen die Kandidaten. Den aktuellen Stand, die Bedingungen und Fristen prüfen wir anschließend konkret für Ihr Vorhaben.
WER SIND SIE?
WORUM GEHT ES? (MEHRFACHAUSWAHL)
10 PASSENDE FÖRDERFAMILIEN GEFUNDEN
Städtebauförderung · Lebendige Zentren
Bund-Länder-Städtebauförderung für lebendige Innenstädte und Ortszentren. Jahresthema 2025: Bestand umbauen und beleben.
QUELLE: staedtebaufoerderung.infoStädtebauförderung · Sozialer Zusammenhalt
Städtebauförderung für Quartiere mit besonderem Entwicklungsbedarf, Zusammenleben, Bildung und öffentliche Räume stärken.
QUELLE: staedtebaufoerderung.infoStädtebauförderung · Wachstum und nachhaltige Erneuerung
Städtebauförderung für Umbau, Klimaanpassung und nachhaltige Quartiersentwicklung.
QUELLE: staedtebaufoerderung.infoModerne Sportstätte Nordrhein-Westfalen
NRW-Programm (abgewickelt über die NRW.BANK) für Bau, Sanierung und Modernisierung von Sportstätten.
QUELLE: nrwbank.deNRW.BANK.Gebäudesanierung
Zinsgünstige Darlehen der NRW.BANK für die energetische und bauliche Sanierung von Bestandsgebäuden.
QUELLE: nrwbank.deNRW.BANK.Infrastruktur
Finanzierung kommunaler und sozialer Infrastruktur, von Bildungsbauten bis zu öffentlichen Einrichtungen.
QUELLE: foerderdatenbank.deBEG · Bundesförderung für effiziente Gebäude
Bundesförderung (BAFA/KfW) für energetische Einzelmaßnahmen und Effizienzstandards im Bestand.
QUELLE: foerderdatenbank.deKfW · Altersgerecht Umbauen
KfW-Förderung für den barrierearmen Umbau von Wohnraum, Bädern und Zugängen.
QUELLE: kfw.deKommunaler Schul- und Bildungsbau NRW
Landes- und kommunale Programme für Neubau, Sanierung, Ganztag und Barrierefreiheit von Schulen und Bildungsbauten.
QUELLE: foerderdatenbank.deDenkmalförderung & steuerliche Abschreibung
Zuschüsse und steuerliche Vorteile für den Erhalt denkmalgeschützter Substanz.
QUELLE: foerderdatenbank.dePasst eine davon? Wir prüfen Bedingungen und Fristen und begleiten den Antrag.
Fördermittel prüfen lassenHINWEIS: DIESE ÜBERSICHT ZEIGT KANDIDATEN ZUR PRÜFUNG, KEINE FÖRDERZUSAGE. FÖRDERBEDINGUNGEN, SÄTZE UND FRISTEN ÄNDERN SICH LAUFEND UND SIND EINZELFALLABHÄNGIG; DEN VERBINDLICHEN STAND PRÜFEN WIR FÜR IHR KONKRETES VORHABEN. EXTERNE LINKS FÜHREN ZU DEN OFFIZIELLEN FÖRDERSTELLEN.
Wenn der Haushalt den Neubau nicht trägt: mieten statt bauen.
Nicht jede Kommune kann den nötigen Neubau selbst finanzieren. Beim Investoren- und Mietmodell plant, finanziert und errichtet ein privater Investor das Gebäude, bleibt Eigentümer und vermietet es langfristig an die öffentliche Hand. Die Kommune bekommt ihr Gebäude, ohne den Bau aus dem Investitionshaushalt zu stemmen, und zahlt eine kalkulierbare Miete über die Laufzeit. Wir bringen beide Seiten zusammen und begleiten das Vorhaben von der Wirtschaftlichkeit bis zur Übergabe.
Der Investor übernimmt Planung, Finanzierung und Bau und bleibt Eigentümer.
Die öffentliche Hand mietet langfristig, oft über 20 bis 30 Jahre, statt selbst zu investieren.
Kein großer Investitionsbetrag auf einmal, sondern eine planbare Miete über die Laufzeit.
Wir prüfen die Wirtschaftlichkeit, planen das Konzept und vertreten die Bauherreninteressen.
SO LÄUFT ES
- 01
Bedarf und Wirtschaftlichkeit
Wir klären den Raumbedarf und rechnen Miete gegen Eigenbau, als belastbare Entscheidungsgrundlage für Ihre Gremien.
- 02
Standort und Konzept
Machbarkeit, Grundstück und ein tragfähiges Gebäude- und Nutzungskonzept, das später wirklich in den Betrieb passt.
- 03
Investor und Struktur
Wir bringen geeignete Investoren ins Verfahren und begleiten die Miet- und Vertragsstruktur im Interesse der Kommune.
- 04
Vergabe und Beschluss
Gremientaugliche Vorlage, transparenter Wirtschaftlichkeitsnachweis und der zur Ausgangslage passende Vergabeweg.
- 05
Bau und Bauherrenvertretung
Der Investor baut, wir überwachen Qualität, Termine und Kosten und vertreten Sie als Bauherrenvertretung.
- 06
Übergabe und Betrieb
Abnahme, Übergabe und ein sauber geregelter Mietbetrieb über die vereinbarte Laufzeit.
UNSERE ROLLE
- Wirtschaftlichkeitsvergleich Miete gegen Eigenbau, nachvollziehbar für Rat und Kämmerei.
- Machbarkeit, Bedarfs- und Konzeptplanung für ein Gebäude, das zum Bedarf passt.
- Vermittlung zwischen Kommune und geeigneten Investoren.
- Bauherrenvertretung während der Ausführung, in Ihrem Interesse.
- Gremientaugliche Vorlagen und prüffeste Unterlagen für den Beschluss.
GÄNGIGE VARIANTEN
- Vermietungsmodell
- Der Investor bleibt dauerhaft Eigentümer, die Kommune bleibt Mieterin.
- Erwerbermodell
- Das Gebäude geht am Ende der Laufzeit in das Eigentum der Kommune über.
- Inhabermodell
- Bau und Betrieb liegen beim Investor, die Kommune bleibt wirtschaftlich Bauherrin.
Kostenfreie Ersteinschätzung „Miete oder Eigenbau" für Ihr Vorhaben? Zur Investorenseite.
OB EIN MIETMODELL IM EINZELFALL VERGABEFREI IST (ANMIETUNG NACH § 107 GWB) ODER AUSSCHREIBUNGSPFLICHTIG (BESTELLBAU MIT PLANUNGSEINFLUSS DER ÖFFENTLICHEN HAND NACH § 103 GWB), ENTSCHEIDET SICH NACH VERGABERECHTLICHER PRÜFUNG IM EINZELFALL. WIR ERBRINGEN PLANERISCHE UND BAUHERRENVERTRETENDE LEISTUNGEN, KEINE RECHTS- ODER STEUERBERATUNG UND KEINE RENDITEZUSAGEN. DIE VERBINDLICHE FACHLICHE FREIGABE ERFOLGT DURCH UNSEREN EINGETRAGENEN ARCHITEKTEN (KAMMER NRW).
Für jede Ebene der öffentlichen Hand.
Bundesbehörden und bundeseigene Liegenschaften
Bundesbehörden, bundeseigene Einrichtungen und die für sie tätigen Bau- und Liegenschaftsverwaltungen.
TYPISCHE AUFTRÄGE
- Zustandsbewertung von Verwaltungs- und Bestandsbauten
- Bautechnische Stellungnahmen und Beweissicherung
- Machbarkeits- und Grobkostenbetrachtungen als Entscheidungsgrundlage
Ministerien, Landesbetriebe und Hochschulen
Landesbehörden, Landesbetriebe, Hochschulen und weitere Einrichtungen des Landes.
TYPISCHE AUFTRÄGE
- Zustandsbewertung und Sanierungsfahrpläne für Landesliegenschaften
- Machbarkeit für Verwaltungs-, Bildungs- und Sonderbauten
- Gremien- und haushaltstaugliche Vorlagen mit Kostenrahmen
Städte, Gemeinden, Kreise und Eigenbetriebe
Städte, Gemeinden, Kreise, deren Gebäudemanagement und kommunale Eigenbetriebe.
TYPISCHE AUFTRÄGE
- Schulen, Verwaltungsgebäude, Sport- und Infrastrukturbauten
- Zustandsbewertung, Verkehrssicherheit, Sanierungspriorisierung
- Vergabefähige Unterlagen für die Direktbeauftragung
Für Kommunen in NRW vielfach als Direktauftrag möglich (§ 75a GO NRW).
Damit die Beauftragung sauber läuft.
Definiertes Leistungsbild
Jede Leistung mit klar umrissenem Umfang, Terminen und Festpreis, die Grundlage für eine saubere Beauftragung.
Gremientaugliche Vorlagen
Ergebnisse so aufbereitet, dass sie direkt in Ausschuss, Rat oder Verwaltungsspitze eingebracht werden können.
Vergabefreundlich
Wir liefern die Unterlagen, die Ihre Vergabestelle je nach Vergabeordnung und Schwellenwert benötigt.
Reaktionszeit 48 Stunden
Auf Anfragen an Werktagen melden wir uns innerhalb von zwei Werktagen mit Angebot und Festpreis.
Verwendungsnachweis
Auf Wunsch dokumentieren wir Leistung und Aufwand nachvollziehbar je Quartal.
AKNW-Verantwortung
Gutachterliche und planerische Leistungen unter fachlicher Verantwortung unseres Partners, des eingetragenen Architekten (Kammer NRW).
Sagen Sie uns, worum es geht.
Ob Bund, Land oder Kommune: Ein paar Angaben genügen. Wir melden uns mit einem Angebot samt Festpreis und definiertem Leistungsbild, passend zu Ihrem Vergabeweg.
Kommunales Objekt? Alle Details finden Sie unter Für Kommunen.
DER PASSENDE VERGABEWEG RICHTET SICH NACH DER JEWEILIGEN VERGABEORDNUNG UND DEM AUFTRAGSWERT; DIE ENTSCHEIDUNG TRIFFT IHRE VERGABESTELLE. WIR LIEFERN DIE FACHLICHEN UNTERLAGEN. GUTACHTERLICHE UND PLANERISCHE LEISTUNGEN ERBRINGEN WIR UNTER FACHLICHER VERANTWORTUNG UNSERES ANGESTELLTEN ARCHITEKTEN (MITGLIED DER ARCHITEKTENKAMMER NRW). ALLE PREISE SIND ORIENTIERUNGSWERTE; DEN VERBINDLICHEN FESTPREIS ERHALTEN SIE VOR BEAUFTRAGUNG.
