Der Bauzustand Ihrer Liegenschaften, begangen, bewertet, haushaltsfähig.
Jede Kommune muss ihren Gebäudebestand im Blick behalten, doch vielen Bauabteilungen fehlen dafür schlicht die Ressourcen. Wir übernehmen die jährliche Begehung: Bauzustand erfassen, Mängel bewerten, Instandsetzung planen, Kosten ermitteln und eine priorisierte, haushaltsfähige Maßnahmenliste liefern. Eine Entlastung Ihrer Bauabteilung , mit Festpreis vor Beauftragung.
Ihre Bauabteilung kennt das Problem, wir übernehmen die Arbeit.
Verkehrssicherungspflicht, Instandhaltungsstau und ein Bestand, der über Jahrzehnte gewachsen ist: Häufig weiß die Verwaltung selbst nicht mehr genau, in welchem Zustand jede einzelne Liegenschaft ist. Für die jährliche Begehung, die saubere Bewertung und die Kostenaufstellung fehlen Personal und Zeit.
Genau hier setzen wir an: als externe fachliche rechte Hand Ihrer Bauabteilung. Wir begehen, bewerten und rechnen, Sie bekommen eine belastbare Grundlage, mit der Kämmerei und Rat entscheiden können, welche Maßnahmen dieses Jahr laufen und welche verschoben werden. Ohne dass Sie zusätzliches Personal aufbauen müssen.
VON DER BEGEHUNG BIS IN DEN HAUSHALT
So läuft die Haushaltsbegehung.
Begehung der Liegenschaften
Wir begehen Ihre Objekte, Schulen, Verwaltungsgebäude, KITAs, Sport- und Feuerwehrbauten, und erfassen den Bauzustand systematisch vor Ort.
Mängel- und Schadensaufnahme
Jeder Schaden wird dokumentiert und bewertet: Dach, Fassade, Tragwerk, Haustechnik, Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit, mit Foto und Verortung.
Instandsetzungsplanung
Nicht jeder Schaden ist ein Fall für den Handwerker: ein Flachdach- oder Tragwerksschaden braucht planerische Vorgaben, bevor ein Gewerk beauftragt wird. Genau die liefern wir.
Kostenermittlung
Je Maßnahme rechnen wir die echten Kosten: Planung (Architekt/Fachplaner), Ausführung (Handwerker) und Nebenkosten wie Gerüst und Baustelleneinrichtung, nach DIN 276.
Priorisierte Maßnahmenliste
Sie erhalten eine nach Dringlichkeit und Verkehrssicherheit priorisierte Liste, sofort, kurzfristig, mittelfristig, als haushaltsfähige Entscheidungsgrundlage.
Haushalt & Fortschreibung
Die Liste geht an Kämmerei und Gremium: Was ist im Budget machbar, was wird auf Folgejahre verschoben? Wir schreiben die Begehung jährlich fort, Sie behalten den Überblick.
WAS SIE VON UNS BEKOMMEN
- Begehungsprotokoll je Liegenschaft mit Foto-Mängelliste
- Instandsetzungs-Vorgaben für planungspflichtige Schäden
- Kostenermittlung nach DIN 276 (Planung + Ausführung + Nebenkosten)
- Priorisierte, mehrjährig fortschreibbare Maßnahmenliste
- Haushaltsfähige Vorlage für Kämmerei, Ausschuss und Rat
WAS SIE UNS BEISTEUERN
- Liste der Liegenschaften (Adresse, Gebäudeart, Baujahr soweit bekannt)
- Zugang zu den Objekten und, wenn vorhanden, Bestandsunterlagen
- Bekannte Schwerpunkte oder akute Schäden
- Ansprechpartner in Gebäudemanagement und Kämmerei
- Sonstiges, auch wenn Sie unsicher sind, was gebraucht wird
Klein anfangen, Vertrauen aufbauen, und mit der Zeit den ganzen Bestand betreuen.
für haushalt & gremium
Am Ende steht eine gremienfertige Entscheidungsvorlage.
Unser Ergebnis ist keine lose Mängelliste, sondern eine priorisierte, haushaltsfähige Beschlussvorlage, aufgebaut wie eine echte kommunale Ratsvorlage nach GO NRW und NKF. So wandert sie ohne Übersetzungsarbeit durch Ausschuss und Rat. Und sie trägt, was eine Verwaltungsvorlage selten hat: den geprüften Freigabevermerk eines eingetragenen Architekten.
Struktur nach kommunaler Praxis (GO NRW · NKF · DIN 276). Kostenermittlung und Priorisierung aus unserer Bauzustandsbewertung.
Sagen Sie uns, was Sie im Bestand haben.
Ein paar Angaben genügen für ein erstes Angebot mit Festpreis. Für Kommunen in NRW häufig als Direktauftrag möglich, mehr dazu unter Für Kommunen.
ORIENTIERUNGSWERTE; DEN VERBINDLICHEN FESTPREIS UND DAS LEISTUNGSBILD ERHALTEN SIE VOR BEAUFTRAGUNG. BEGEHUNG, BEWERTUNG UND KOSTENERMITTLUNG ERFOLGEN UNTER FACHLICHER VERANTWORTUNG UNSERES EINGETRAGENEN ARCHITEKTEN (MITGLIED DER ARCHITEKTENKAMMER NRW). REGELWERKE (U. A. DIN 276) NENNEN WIR ALS ARBEITSGRUNDLAGE, NICHT ALS RECHTSBERATUNG.
